Häufig werden sachkundige und fachkundige Personen, zu welchen die entscheidenden, verantwortlichen und handelnden Personen ein besonderes Vertrauensverhältnis pflegen, für die Begleitung der Arbeit im Projekt und im Projektmanagement verpflichtet.
Geschieht die Praxisbegleitung von Einzelpersonen, wird in der Regel in vertraulicher Rahmen vereinbart, gesichert und eingehalten.
Werden Personenmehrheiten in der Praxis ihrer Arbeit begleitet, ist erforderlich, dass die begleitende Person das volle Vertrauen aller Beteiligten genießt.
Als Anbietende kommen nur übergeordnete Einrichtungen, Verbände und Behörden in Frage, die aufgrund ihres Status Personen für die öffentliche Praxisbegleitung bereitstellen können. Mangels persönlichen Beziehungen geschieht die Praxisbegleitung als z.B. als Ausschuss, als Maßnahme der Qualitätssicherung oder der ohnehin zu leistenden Aufsicht.
Anbietende sind z.B. die Multiplikatoren des Projektmanagements, der Fachbereichen, Vorgesetzte und Experten der jeweiligen Fachgebiete. Häufig geht es um spezielle Inhalte und Besonderheiten der Fachgebiete oder der gesamten Organisation.
Meistens begrenzt auf bestimmte Phasen oder Zeitfenster.
Für eine Praxisbegleitung verbieten sich per se offizielle Beurkundungen.
Dennoch werden insbesondere von externen Anbietenden angeboten:
Teilnahme-Bescheinigung oder anbieterspezifisches Zertifikat, häufig mit "neutralem" Inhalt.
Die Praxis Anderer kann sinnvoll nur jemand begleiten, der selbst über die entsprechende Feldkompetenz verfügt, in welcher sich die Praxis des Projekts und des Projektmanagements ereignet.